Beitragsspiegel
Luftsportverein Lingen e.V.
1. Aufnahmegebühr
Für Neumitglieder, die Inhaber einer Fluglizenz sind oder waren, beträgt die einmalige Aufnahmegebühr in den Verein 300,00 €.
2. Beiträge
a) Der monatliche Beitrag beträgt für verdienende, aktive Mitglieder 60,00 €.
b) Der monatliche Beitrag beträgt für nicht verdienende, aktive Mitglieder 42,00 €. Dieses gilt bis spätestens zum Erreichen des 25. Lebensjahres, danach ist der volle Beitrag gem. 2.a zu leisten.
c) Der monatliche Beitrag beträgt für passive Mitglieder mit Meldung beim LVN 25,00 €.
d) Der monatliche Beitrag beträgt für Kinder von Vereinsmitgliedern mit Meldung beim LVN 2,50 €.
e) Die Mindestmitgliedschaft beträgt 1 Jahr.
f) Für Wechsel der Mitgliedschaft / Austritt liegen die Regelungen der Satzung zugrunde.
g) Die Bankverbindung ist anzugeben.
3. Fluggebühren
Die Fluggebühren sind im monatlichen Beitrag enthalten.
4. Schnuppermitgliedschaft
Für Interessenten am Verein besteht die Möglichkeit einer Schnuppermitgliedschaft. Diese ist auf maximal 6 Starts begrenzt, die Kosten dafür betragen für 1 Wochenende 80,00 €.
Wenn aus z.B. Wettergründen der Flugbetrieb an einem Tag des Wochenendes nicht stattfinden kann, kann in Ausnahmefällen die Schnuppermitgliedschaft auf den nächsten fliegbaren Tag verlängert werden.
Die maximale Dauer der Schnuppermitgliedschaft beträgt 1 Monat. Somit sind die Schnupperflüge an einem Wochenende, innerhalb eines Monats nach Anmeldung der Schupperflüge durchzuführen, danach verfällt die Buchung.
5. Quax-Fonds
Zur Absicherung von finanziellen Risiken aus dem Flugbetrieb wird ein so genannter „Quax“- Fonds eingerichtet. Der jährliche Quax-Fonds-Beitrag von 60,00 € ist von jedem Mitglied, das zum Alleinflug berechtigt ist, vor Saisonbeginn bzw. unmittelbar nach dem ersten Alleinflug zu entrichten.
6. Gastflüge
a) Der Preis für einen Gaststart beträgt 30,00 €.
b) Für Vereinsfremde auf Vereinsfremdem Gerät beträgt die Gebühr pro Start 10,00 €.
c) Startarterhaltungsflüge, maximal 5 pro Saison, und nur mit Fluglehrer, werden passiven Mitgliedern mit 10,00 €/Start abgerechnet.
d) Der Vorstand wird ermächtigt diese Preise regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
7. Baustunden
7.1 Allgemein
Aktive Mitglieder haben Baustunden nach Maßgabe der Satzung und dieser Baustundenregelung zu leisten. Baustunden sind Arbeitsleistungen der Mitglieder, die dem Verein zugutekommen, soweit diese nicht nach Punkt 7.7 ausgeschlossen sind.
7.2 Baustundenjahr
Baustunden sind im Zeitraum vom 01.07. bis zum 30.06.des Folgejahres zu leisten, und zählen für das Kalenderjahr, in dem der Zählraum endet. Die Übertragung von Baustunden in Folgezeiträume ist ausgeschlossen.
7.3 Sollbaustunden
Die von einem aktiven Mitglied in einem Baustundenjahr zu erbringenden Baustunden betragen 30 Stunden. Baustunden sind von jedem Mitglied zeitnah schriftlich zu dokumentieren.
7.4 Schülerregelung
Im ersten Jahr der Mitgliedschaft haben Flugschüler lediglich 15 Baustunden als
Erleichterung für den zu besuchenden Theorieunterricht zu leisten.
7.5 Minderstunden
Minderstunden sind mit Geld zu leisten. Mehrstunden verfallen mit Ablauf des
Zählzeitraumes. Jede Minderstunde muss mit 15,00 € bezahlt werden.
7.6 Härtefallregelung
Der Vorstand kann keine abweichende Baustundenregelung treffen. Er kann jedoch im Einzelfall und nach Antrag Minderstunden als geleistet anerkennen.
7.7 Ausschluss von Baustundenleistungen
Nicht als Baustunden gelten folgende Tätigkeiten, auch soweit diese im Interesse des Vereins geleistet werden:
– Tätigkeiten im Flugbetrieb.
– Besorgungsfahrten, einschließlich des Transportes von Vereinsflugzeugen.
– Arbeitsleistungen, die im Rahmen von gesonderten Veranstaltungen erbracht
werden insbesondere Wettbewerben, Vergleichsfliegen und Tagen der offenen Tür, auch soweit die Tätigkeiten sonst Baustunden wären.
– Allgemeine Aufräum- und Reinigungsarbeiten.
– Teilnahme an Veranstaltungen und Dienstbesprechungen.
8. Vermietung von Stellplätzen
8.1 Fahrzeuge, Wohnwagen und -mobile
a) Für ein Fahrzeug (Wohnwagen/Wohnmobil) beträgt die jährliche Miete (incl. aller Übernachtungen) 300,00 €, wenn es im Winter in der Remise / Halle untergestellt werden soll.
b) Für ein Fahrzeug (Wohnwagen/Wohnmobil), welches nicht im Winter in der Remise / Halle untergestellt werden soll, werden die jeweiligen Übernachtungen lt. Kantinenliste abgerechnet.
Die Abstellgebühr ist im Voraus bis zum Jahresende am 31.12. zu bezahlen. Nicht genutzte Monate werden auf schriftlichen Antrag hin gutgeschrieben bzw. wieder ausbezahlt. Angefangene Monate werden komplett gezählt. Fahrzeuge sind ohne Absprache mit dem Vorstand und Hallenwart nicht in Flugzeughallen abzustellen.
8.2 Flugzeuge
Zur Unterstellung von Flugzeugen in den Flugzeughallen gilt:
a) Nur aktive Mitglieder sind berechtigt Flugzeuge oder Flugzeuganhänger in den Hallen unterzustellen, ausgenommen zurzeit von Veranstaltungen oder Wettbewerben.
b) Jedes aktive Mitglied hat generell das Recht sein privates Flugzeug aufzurüsten.
Es gibt kein Vorzugsrecht, aber auch kein generelles Anrecht darauf.
c) Bei Veranstaltungen und Wettbewerben besteht vorübergehend kein Anrecht auf den gebuchten Hallenplatz.
d) Die Gebühren werden auf Jahresbasis ausgelegt.
e) Flugzeuge bezahlen den Aufrüstzuschlag, wenn sie mehr als 2 Tage aufgerüstet sind. Abweichungen von dieser Regel sind nur möglich nach schriftlicher Absprache mit dem Vorstand.
f) Sollten mehr Mitglieder ihr Flugzeug aufrüsten wollen, als es das Platzangebot zulässt, dann wird abwechselnd nach interner Absprache aufgerüstet.
g) Die Hallennutzung wird durch eine/n, vom Vorstand bestimmten, „Hallenwart“ geregelt.
Es werden folgende Gebühren für die Unterstellung von Flugzeugen erhoben:
a) Nur aktive Mitglieder sind berechtigt, Flugzeuge oder Flugzeuganhänger in den Hallen unterzustellen, ausgenommen zurzeit von Veranstaltungen oder
Wettbewerben.
b) Für ein Motorflugzeug beträgt die jährliche Miete 850,00 €.
c) Für einen Motorsegler einschließlich Anhänger beträgt die jährliche Miete:
ca) Bei einer Spannweite unter/einschließlich 20m, 750,00 €.
cb) Bei einer Spannweite über 20m, 850,00 €.
d) Für Segelflugzeuganhänger beträgt die jährliche Miete 360,00 €.
e) Für aufgerüstete Segelflugzeuge wird zuzüglich
c) eine spannweiteabhängige Aufrüstgebühr erhoben
(1) Unter/einschließlich 15m Spannweite, 150,00 €.
(2) Zwischen 15 m und 20 m Spannweite, 200,00 €.
(3) Über 20 m Spannweite, 260,00 €
e) Vielfliegerprogramm: Jede Flugstunde über 30 Stunden von EDWN aus bringt einen Rabatt von 2 €, bis maximal 50,00 €, auf den Aufrüstzuschlag
f) Als Grundlage gelten die Flugzeiten im Vereinsflieger.
9. Leihgebühr für Vereinsflugzeuge
Für die Mitnahme von Vereinsflugzeugen werden die nachstehenden Leihgebühren je angefangene Woche erhoben:
DuoDiscus 200,00 €
Discus bT, ASK 21 100,00 €
Astir CS, ASK 23 50,00 €
Die Leihgebühr entfällt für die Teilnahme an den regionalen Wettbewerben (MKF, BZM) sowie für Streckenfluglehrgänge.
Stand: 01.04.2024