Normalerweise beginnt beim LSV Lingen Anfang April die neue Flugsaison. Die Flugzeuge wurden über den Winter von den Vereinsmitgliedern überholt und poliert. Mit einem Checkflug durch unsere ehrenamtlichen Fluglehrer gewinnt man dann wieder Sicherheit und kann in die Flugsaision starten.

Dieses Jahr ist doch wie in vielen anderen Bereichen alles anders.

Flugbetrieb 2020

Mit den Rechtsverordnungen von Bund und Land ist jeglicher Sportbetrieb auf und in allen privaten Sportanlagen untersagt.

Untersagt sind jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen.

Unter den jetzigen Bedingungen ist ein koordinierter Flugbetrieb (Windenstartbetrieb) mit mehreren Personen gleichzeitig nicht möglich. Das umfasst leider die Schulung, als auch Flüge im Doppelsitzer allgemein. Und auch die beliebten Gastflüge können nicht durchgeführt werden.

Jedoch ist das Fliegen grundsätzlich nicht verboten. Der Verkehrslandeplatz Nordhorn-Lingen ist weiterhin geöffnet, der Tower ist besetzt. Einige unserer Vereinsmitglieder besitzen ein Privatflugzeug, das mit einem ausklappbaren Motor ausgerüstet ist und eigenständig starten kann. Oder aber das Segelflugzeug wird mit Hilfe eines Motorflugzeuges per Schlepp hochgezogen.

Auch gibt es bei uns einen privaten Motorsegler vom Typ Scheibe Falke SF25, der evtl. geflogen wird. Dabei werden selbstverständlich die aktuellen Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen eingehalten. Gerade Segelfliegen ist in diesem Bereich prädestiniert, da man in der Regel alleine fliegt. Sollte man doch mal zu zweit fliegen, so ist dies natürlich nur mit direkten Angehörigen bzw. Mitglieder der Hausstandes möglich.

Motorsegler Scheibe Falke SF25

Motorsegler Scheibe Falke SF25

Sollte also mal ein Segelflug am Himmel zu sehen sein, so geschieht dies alles im ganz normalen Rahmen der aktuellen Verordnungen in Zeiten von Corona.

Auch in der FAZ findet sich ein passender Beitrag zur aktuellen Situation.

Ausblick in die Zukunft

Wie schon erwähnt, ist Segelfliegen an sich ein Sport, bei dem man sehr gut mit den Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen umgehen kann. In Rheinland-Pfalz wird der Luftsport  ab dem 20.04.2020 explizit wieder unter Auflagen per Verordnung erlaubt.

Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten.

Auch in Österreich wird das Segelfliegen ab dem 1. Mai 2020 wieder möglich.

Wie sich die Lage in Niedersachsen entwickeln wird, werden wir natürlich gespannt verfolgen.