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In meinem letzten „Erlebnisbericht“ über die Segelflieger – Fluglehrertagung unseres Landesverbandes in Verden, bin ich recht kritisch mit unserem Verband und dessen ATO-Genehmigung, sowie dessen Zukunft ins Gericht gegangen.
Ich kann Euch zumindest in Sachen ATO-Genehmigung Entwarnung geben. Im Dezember fanden in Hannover die längst überfälligen Gespräche zwischen dem LVN und der zuständigen Behörde statt.

Exkurs:
Für alle die rätseln welche Behörde das ist, hier die Antwort: die „Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr“. Dieser Behörde wurde der Luftverkehr in Niedersachsen anvertraut. Momentan werden die Aufgaben durch die zwei Geschäftsbereichen bearbeitet. Bereich östliches Niedersachen durch Wolfenbüttel und das westliche Niedersachen durch Oldenburg. Siehe auch www.luftverkehr.niedersachsen.de
Exkurs ende.
Es wurden zu dem Termin weitgehend überarbeitete Handbücher überreicht, welche inhaltlich insoweit ausreichend waren, dass der LVN kurz vor Weihnachten die Erweiterung der ATO-Genehmigung in Händen hielt.
Es liegt jetzt eine Genehmigung für: Segelflug (LAPL(S)/SPL), Kunstflug, Schlepp(nur TMG), TMG (nur Erweiterung von LAPL(S)/SPL), Fluglehrerausbildung und Fluglehrerweiterbildung vor. Die Handbücher inkl. Anhänge befinden sich auch schon auf unserer Internetseite (intern im Abschnitt Downloads) zum Durchlesen.
Im Endeffekt zählt für uns Vereine nur, dass endlich das Ziel erreicht wurde, dass wieder ausgebildet werden kann. Trotzdem ist es symptomatisch, dass bis zu dem Besprechungstermin die Decke des Schweigens über die Bearbeitung der Handbücher gelegt wurde. Es wurde von vielen Vereinen unnötige Energie in Zukunftsplanungen für die Saison 2016 gesteckt, die besser in Jugendarbeit / Vereinsarbeit / Werbung hätte gesteckt werden können.
Wir beobachten die weiteren Entwicklungen im LVN in der Saison 2016 und lassen uns vom neuen Geschäftsführer (siehe meinen letzten Bericht) „überraschen“. Dieser soll ab diesem Frühjahr offiziell sein Amt aufnehmen und wir hoffen, dass er das Amt im Sinne der Niedersächsischen Segelflieger führt.
Sollte diese Hoffnung nach Ablauf der 100 Tage Frist nicht erfüllt werden, liegt die oben genannte Frage über die Zukunftsplanung des Vereins wieder auf dem Tisch.

Weiter Exkurs: 100 Tage Frist (Quelle taz)
Ursprung dieses Begriffs sind die 100 Tage zwischen dem 1. März und dem 18. Juni 1815, also zwischen Napoleons Rückkehr aus dem Exil und seiner endgültigen Niederlage bei Waterloo, wobei der Kaiser von seinen Gegnern bekanntlich nicht wirklich geschont wurde. Erst mit US-Präsident Franklin D. Roosevelt verwandelte sich der historische Bewährungszeitraum von 100 Tagen in eine “Schonfrist” von den drei Monaten, die es seiner Ansicht nach dauern würde, bis der Erfolg seiner radikalen Wirtschaftsreformen (“New Deal”) die damit verbundenen Zumutungen überstrahlen könne.
Ende Exkurs
Zum 12,03.2916 ist in Verden die nächste ordentliche Mitgliederversammlung des LVN geplant. Dort werden wir hoffentlich mehr erfahren – „die Hoffnung stirbt zuletzt“!
Noch kurze Infos über den „Deutschen Segelflugverband“ (siehe meinen letzten Bericht), hier gibt es zurzeit noch keine weiterreichenden Informationen die über Spekulationen hinausgehen.

Grüße, Albert